TKG- und EMV-Beiträge für die Jahre 2022 und 2023 festgelegt

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DK1AN
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TKG- und EMV-Beiträge für die Jahre 2022 und 2023 festgelegt

Beitrag von DK1AN »

Mit dem Inkrafttreten der 14. Verordnung zur Änderung der Frequenzschutzbeitragsverordnung am 7. Januar des Jahres wurden die TKG- und EMV-Beiträge für die Jahre 2022 und 2023 für Funkamateure festgelegt. Die Verordnung wurde im Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 4 vom 10. Januar veröffentlicht.

Die Gebühren belaufen sich für das Jahr 2022 auf 5,96 € nach Telekommunikationsgesetz (TKG) und 23,26 € nach dem Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG) und für das Jahr 2023 auf 2,88 € (TKG) sowie 20,64 € (EMVG). Die Gesamtsumme der Gebühren beläuft sich somit auf 52,74 € für beide Jahre.

Die Gebühren sind erst zu bezahlen, nachdem die Bundesnetzagentur die entsprechenden Beitragsbescheide per Briefpost zugestellt hat. Das ist in den nächsten Monaten zu erwarten.
Bundesgesetzblatt 04-2025.pdf
Bundesgesetzblatt 04/2025
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